Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Ratskolleginnen und -kollegen,
liebe Damen und Herren der Verwaltung,
lieber Bürgermeister Eheim
Die Haushaltsrede der Graben-Neudorfer CDU-Gemeinderatsfraktion für das Haushaltsjahr 2024 wird anfänglich einige Male einen Blick zurück auf das abgelaufene Jahr 2023 werfen. Dies machen wir, da der Gemeinderat und die Verwaltung für das Jahr 2024 in vielen Bereichen bereits Begonnenes weiterführen wird. So war 2023 ein Jahr in dem wir als Kommune gut vorangekommen sind und ebenso ein Jahr, das von Vorbereitungssitzungen für die geplanten „Großprojekte“ der Jahre 2025, 2026 und 2027 geprägt war. Diese Planungen werden auch im Jahr 2024 weitergehen, wenn nicht sogar intensiviert werden, damit der Gemeinderat die richtigen Entscheidungen für die Folgejahre treffen kann.
Vorneweg möchten wir anführen, was der CDU-Fraktion in 2023 gefallen hat und was wir uns auch für 2024 wünschen: Es ist die gute Zusammenarbeit, die wir aktuell zwischen den Gemeinderatsfraktionen und der Verwaltung erkennen können: Natürlich gibt es auch in Graben-Neudorf Reibereien und Unterschiede in manchen Ansichten. Aber in den allermeisten Fällen schaffen wir es als Gesamtgemeinderat dann doch solide Mehrheiten für einen Weg zu finden, der Graben-Neudorf erfolgreich bleiben lässt und gleichzeitig die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger mitnimmt. Die verantwortungsvolle und wichtige Rolle, die der CDU-Fraktion mit 50 % der Gemeinderatssitze (9 von 18) dabei zufällt ist uns dabei natürlich bewusst und wird von uns sehr ernst genommen.
Dem erwähnten Zusammenhalt ist es dann auch mit geschuldet, dass ein Jahr hinter uns liegt, das Fortschritte in den für eine Kommune wichtigen Bereichen „Wirtschaft“, „Umweltschutz“ und „Soziales“ gebracht hat.
Denn schauen wir auf unsere Industriebetriebe und Gewerbetreibenden, so ist zu erkennen, dass viele mit den Graben-Neudorfer Rahmenbedingungen zufrieden sind und sich auch in deutlich schwierigeren Zeiten – Stichworte: Inflation und hohe Energiekosten – im Wettbewerb behaupten und profitabel wirtschaften konnten. Dies ist unerlässlich mit Blick auf die Gewerbesteuer-einnahmen und die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer ihrer Einwohnerinnen und Einwohner, die das Handeln einer Kommune in den beiden anderen genannten Bereichen, „Umwelt“ und „Soziales“, erst maßgeblich ermöglichen. Und erfolgreiche Gewerbetreibende sind zudem auch wichtig, um in unserer Gemeinde attraktive Arbeitsplätze bieten und schaffen zu können.
Das sehr positive Bild von 2023 mit vollen Auftragsbüchern, hat sich in den ersten Wochen von 2024 aber bereits eingetrübt. Zwar nicht in allen Branchen – der ortsansässige Global Player im Bereich Antriebstechnik, die SEW Eurodrive, wächst weiterhin und wird in Graben-Neudorf viele weitere Millionen in den kommenden Jahren investieren – aber für Unternehmen und Handwerker, die z.B. in der Wohnungsbaubranche tätig sind, werden die kommenden Monate weitaus herausfordernder. Steigende Finanzierungszinsen und politisch motivierte, stetig zunehmende, komplexere und damit auch teurere Anforderungen an den Wohnungsbau, haben die private und institutionelle Nachfrage bereits in 2023 erheblich reduziert – dies kommt nun einige Monate zeitversetzt, in der Branche an. Bleibt zu hoffen, dass die rückläufige deutsche Konjunktur keine gravierenden Spuren bei den Unternehmen und Gewerbetreibenden Graben-Neudorfs hinterlässt.
In Sachen „Umweltschutz“, oder weiter gefasst in Sachen „Umwelt- und Klimaschutz“, war die Kommune in der jüngsten Vergangenheit dann auch finanziell in der Lage im Gemeindewald großflächige Neupflanzungen zu tätigen, bzw. die gesetzten Bäume und Pflanzen weiter zu bewässern. Maßnahmen, die auch im Haushaltsjahr 2024 von uns unterstützt werden, um den gravierenden, negativen Auswirkungen von Hitze, Trockenheit und Schädlingsbefall in unserem Wald etwas entgegenzustellen. Für die CDU-Fraktion sind unsere ca. 800 Hektar Gemeindewald ein sehr wichtiger Teil der Kommune. Einerseits aus ökologischen Gründen aber andererseits auch als Freizeit- und Erholungsort für die Bürgerinnen und Bürger und nicht zuletzt auch als „Energielieferant“ für die über 200 Graben-Neudorfer, die in den Wintermonaten noch selbst in den Wald gehen, um Feuerholz zu machen. Diese drei „Nutzungsarten unseres Waldes“ müssen gut gegeneinander abgewogen werden.
Nun zum zweiten Aspekt innerhalb des Bereichs „Umwelt- und Klimaschutz“: Graben-Neudorf darf sich, wie ca. 300 andere Kommunen und Städte in Deutschland, seit einigen Wochen „Umwelt- und Klimaschutzgemeinde“ nennen. Die Gemeinde hat die Zertifizierung im Rahmen des European Energy Award (eea) erfolgreich durchlaufen. Dafür wurden seit Juni 2021 erhebliche, klimapolitische Fortschritte in unterschiedlichsten Themengebieten erzielt, zum Beispiel durch den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung, die Verbesserung der kommunalen Ladeinfrastruktur für E-Autos, die Elektrifizierung des Gemeindefuhrparks, Carsharingangebote, diverse Verbesserungen für unsere Radfahrerinnen und Radfahrer und vor allem auch durch das kommunale Förderprogramm mit einem jährlichen Budget von 150.000 €, das allein in 2023 von nahezu 300 Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen wurde. Das Förderprogramm steht auch 2024 wieder in gleicher Höhe zur Verfügung – es lohnt sich auf der Homepage der Gemeinde die Liste der geförderten Möglichkeiten anzusehen.
Die primäre Zielrichtung aller eea-Maßnahmen ist die fortlaufende Verringerung der CO2-Emissionen in der gesamten Gemeinde – der Award unterstützt dabei, in dem er die unternommenen Anstrengungen messbar macht (Stichwort: Qualitätsmanagementsystem).
Das nächste Etappenziel ist es, bei der zweiten Zertifizierungsstufe (-> Gold Zertifizierung), die im Jahr 2027 ansteht, noch besser abzuschneiden. Die dafür geplanten Maßnahmen 2024 sind zum Beispiel die PV-Installation auf den Dächern des Jugendzentrums und des Anbaus der Pestalozzi-Schule. Die Installation von Photovoltaik auf Freiflächen und Parkplätzen ist eine weitere Option, deren Machbarkeit sich der Gemeinderat in naher Zukunft ansehen wird.
Der dritte Aspekt, der im Bereich „Umwelt- und Klimaschutz“ angeführt werden muss, ist das Konzept mit dem Titel „Grün-Blaue Infrastruktur“ – sehr einfach ausgedrückt steht das „Grün“ im Namen des Konzepts für Bepflanzungsaktionen und das „Blau“ für Belange rund um das Thema „Wasser“. Dabei kann es z.B. um Regenwasserspeicherung gehen, aber auch um die Gewässer in Graben-Neudorf. Während beim eea die Reduktion von CO2-Emissionen das erklärte Ziel ist, legt das Konzept der „Grün-Blauen Infrastruktur“ den Schwerpunkt auf das Abmildern der Folgen des Klimawandels – oder anders gesagt, es geht um so genannte „Klimafolgenanpassungen“.
Diese Anpassungen können eher kleine Schritte sein, wie z.B. das Säen von Wildblumen an den Ortsrändern und entlang des Saalbachkanals, um die Artenvielfalt von Insekten und Pflanzen zu fördern. Auch das Nutzen von hitze- und trockenheitsresistenteren Pflanzen bei Neupflanzungsaktionen gehört dazu. Und im Bebauungsplan „Sandfeld“ wurde nun sogar das erste Mal das Konzept in einem BPlan berücksichtigt. Ebenso verfolgt die CDU-Fraktion weiterhin das Ziel die Wasserversorgung und -qualität unsers Ortes langfristig zu sichern und zu verbessern. Hierbei könnte es mittelfristig auch zum Bau eines neuen Wasserwerks kommen. Das zeigt, dass die Umsetzung des Konzepts eine kommunale und gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe ist.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
alle oben angeführten „klimaschutzpolitischen Anstrengungen“ eint das im Gemeinderat im Jahr 2022 vereinbarte Ziel der CO2-Neutralität ganz Graben-Neudorfs bis 2035. Ist dieses Ziel erreichbar? Die Antwort auf diese Frage steht und fällt wohl mit dem Tiefengeothermie-Vorhaben im Kammerforst. Aktuell ist unseres Erachtens noch nicht absehbar, ob und wann die Deutsche Erdwärme ein zukünftig noch zu bauendes kommunales Wärmenetz CO2-neutral speisen wird. Absehbar ist dagegen, dass eine industrie-starke Kommune wie die unsrige, ohne Wärmelieferungen aus der Tiefe, das angestrebte Ziel nur sehr schwer bis zum Jahr 2035 erreichen wird.
Unabhängig davon, unterstützt die CDU-Fraktion die vielfältigen klimapolitischen Maßnahmen und Konzepte, die im Jahr 2024 planmäßige (konsumtive und investive) Ausgaben von ca. 1,1 Millionen Euro mit sich bringen werden weiterhin und wird dies auch zukünftig tun, solange die finanziellen Mittel dazu zur Verfügung stehen.
Denn, auch wir in Graben-Neudorf müssen unseren Beitrag dazu leisten den Klimawandel zu beschränken und seine Folgen abzufedern, damit auch unsere Nachkommen noch eine lebenswerte Zukunft vor sich haben. Aber wir sind auch realistisch: Um die globale Erwärmung tatsächlich zu bremsen oder gar zu stoppen, müssten sich alle Wirtschaftsmächte der Erde mit auf diesen Weg begeben. Dies ist nicht der Fall und wird es leider auch in einem absehbaren Zeitraum nicht sein! Und wer glaubt, dass allein die Kommunen und Städte oder allgemein gesehen die Bevölkerung Deutschlands den Klimawandel aufhalten kann und darum alle anderen, wichtigen politischen Entscheidungen ohne Maß und Vernunft dem Klimaschutz unterordnet, verkennt die Wirklichkeit und lässt leider viele Menschen dieses Landes auf dem eingeschlagenen Weg frustriert zurück.
Bleibt von den drei Bereichen „Wirtschaft“, „Umweltschutz“ und „Soziales“ noch der letzte, den es zu erläutern gilt: Dazu zählt zum Beispiel die Sicherung der hausärztlichen Versorgung. Mit der Eröffnung der internistischen Hausarztpraxis von Frau Elena Zacharova in der Neuen Mitte, Anfang Januar 2024, ist der erste, wichtige Schritt in die richtige Richtung gelungen. Außerdem gibt es nun für die Bürgerinnen und Bürger seit Kurzem die Möglichkeit eine Tagespflege-Einrichtung zu besuchen, die mit modernen, neuen und hellen Räumlichkeiten ausgestattet ist. Damit wurde ein sozialpolitischer Baustein umgesetzt, den es bisher in Graben-Neudorfs noch nicht gab. Ergänzend werden die Räumlichkeiten der Tagespflege als „Basis“ für 28 Wohnungen mit betreutem Wohnen/Wohnen mit Service genutzt. Und bebauungsplantechnisch hat der Gemeinderat in 2022 den Weg geebnet, dass ein privater Investor in Kooperation mit der AWO weitere „Wohnen mit Service Möglichkeiten“ schaffen könnte. Hier hoffen wir auf einen baldigen Baubeginn auf dem bereits geräumten Grundstück Ecke Moltkestraße/Karlsruher Straße.
Zur Rubrik „Soziales“ gehört auch das Thema „Wohnraumschaffung“. Dem Vorsatz „Innen- vor Außenverdichtung“ folgend, werden, laut Plan, im Jahr 2025 neue Wohnungen von der Sparkasse Karlsruhe zur Verfügung gestellt werden, die das Wohnraumangebot von bisher 150 Wohnungen in der Neuen Mitte noch erweitern. Das Ausweisen eines neuen Baugebietes sieht die CDU-Fraktion aktuell nicht als ein Gebot der Stunde.
Und zum Themenbereich „Soziales“ gehört auch in weiten Teilen die Umsetzung des Integrierten Gemeinde- und Entwicklungskonzepts (IGEK): Denn über verschiedene Beteiligungsformate, wie Bürgerbefragungen, Ortsteil-Spaziergänge oder Themenworkshops wurden und werden die Bürgerinnen und Bürger, von jung bis alt, in das IGEK eingebunden. Begonnen im Jahr 2023, wollen der Gemeinderat und die Verwaltung in 2024 durch das IGEK zu Leitlinien für das kommunale Handeln in den kommenden 10 bis 15 Jahren in unterschiedlichen Bereichen, bzw. Handlungsfeldern gelangen.
Bei der Bearbeitung der verschiedenen Handlungsfelder (Siedlung, Entwicklung & Wohnen / Gesellschaft & soziale Infrastruktur / Ortsbild & Identität / Gewerbe, Handel & Nahversorgung / Mobilität & Digitalisierung / Freiraum & Ökologie) wurde deutlich, dass das IGEK auch auf Themen und Informationen zurückgreifen kann, die bereits im Rahmen des eea und der „Grün-Blauen Infrastruktur“ besprochen und eingeholt wurden.
Neben den Leitlinien für das kommunale, mittelfristige Handeln können aus dem IGEK heraus auch Projekte resultieren, vor allem in den Bereichen, in denen verstärkter Handlungsbedarf ermittelt wird. Ein Beispiel: Deutlich aufgefallen beim Ortsteil-Spaziergang und konkretisiert bei der IGEK-Gemeinderatsklausur, ist uns das Nicht-Vorhandensein eines „Ortes der Begegnung“ im Ortsteil Neudorf, der vergleichbar mit dem Ehrenhain, dem Pietätspark oder der Juche ist. Natürlich gibt es nicht immer eine schnelle Lösung. Aber das Erkennen des Problems bewirkt zumindest, dass man sich auf Suche nach einer Lösung macht.
Liebe Anwesende,
folgend wird die CDU-Fraktion auf zentrale Finanzziffern des Ergebnishaushalts für das Haushaltsjahrs 2024 eingehen. Durch einen Fehler bei der Berechnung der Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2022 und durch die daraus resultierende Rückzahlung von über 5 Millionen im Geschäftsjahr 2023, kommt es beim ordentlichen (Jahres)Ergebnis zu ungewöhnlichen Schwankungen. Dies liegt vor allem an dem 2-Jahres-Versatz, der im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (-> einerseits müssen Umlagen, wie die Kreis- und FAG-Umlage, von der Gemeinde gezahlt werden und anderseits gibt es auch Zuweisungen vom Land an die Gemeinde) zum Tragen kommt.
Die Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses stellt sich wie folgt dar:
- Die Gemeinde konnte in 2022 noch einen ordentlichen Jahresüberschuss (-> Gewinn) von 3,2 Millionen € verbuchen und der Ergebnisrücklage zuführen.
- In 2023, dem Jahr der oben erwähnten Gewerbesteuer-Rückzahlung, wird es laut aktuellen Berechnungen zu einem Jahresfehlbetrag, also einem Verlust, von 6,1 Millionen € kommen.
- Und im aktuellen Haushaltsjahr 2024, in dem die Gemeinde außergewöhnlich hohe Umlagen abführen muss und gleichzeitig auf der Ertragsseite vom Rechnungsamt ein wenig konservativer bei den geplanten Steuereinnahmen kalkuliert wird, um der sich abkühlenden Konjunktur Rechnung zu tragen, kommt es nochmals zu einem geplanten Verlust in Höhe von 5,2 Millionen Euro.
- Ausblick: Im Jahr 2025, bekommt die Gemeinde dann zwangsläufig wieder deutlich höhere Zuweisungen, sodass von einem geplanten Überschuss von ca. 6,5 Millionen Euro ausgegangen wird. Und, ab 2026 sollten sich die Schwankungen dann erledigt haben und wir gehen von einem „normalen“ ordentlichen Jahresergebnis in Höhe von ca. die drei Millionen Euro aus.
Der oben genannte, diesjährig erwartete Jahresfehlbetrag (5,2 Millionen €) ergibt sich, da kommunalen Erträgen in Höhe von 36 Millionen Euro (davon sind 13,5 Millionen Euro der Planansatz für die in 2024 angesetzten Gewerbesteuereinnahmen), Aufwendungen in Höhe von 41,2 Millionen Euro gegenüberstehen.
Die drei wesentlichen Positionen, in denen die Aufwendungen anfallen, sind Personalkosten (7,3 Millionen Euro), Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (9,6 Millionen Euro) – dazu zählt z.B. die Unterhaltung und Beleuchtung von Straßen, Plätzen, Grünanlagen, Spielplätzen und auch der Betrieb des Schwimmbads – und drittens sogenannte Transferleistungen (19,7 Millionen Euro), zu denen die Kreisumlage und die Zahlungen an die anderen Kindergartenträger Graben-Neudorfs gehören.
Dank unserer bislang robusten wirtschaftlichen Situation können wir den Fehlbetrag durch Entnahmen, einerseits aus der ordentlichen Ergebnisrücklage und anderseits durch Entnahmen aus der Rücklage, die aus Überschüssen des Sonderergebnisses (-> Grundstücksverkäufe) gebildet wurde, decken. Die Möglichkeit der Entnahmen aus Rücklagen ist natürlich endlich und wir müssen daher sehr darauf achten, dass ein Jahresfehlbetrag nicht die Regel wird, da Graben-Neudorf sonst die bisher bekannte und gewohnte Handlungsfähigkeit genommen sein wird.
Gehen wir nun noch weg vom „kommunalen Tagesgeschäft“ und schauen auf die beiden größten Investitionsmaßnahmen des Jahres 2024: Es ist zum einen die Fertigstellung der Sanierung unseres Freibades und zum anderen die Fortführung der Sanierung der Moltkestraße.
Zum Freibad: Die Sanierung umfasst ein Gesamtinvestitionsvolumen von 4,7 Millionen €, von dem im Jahr 2024 drei Millionen Euro abgerufen werden sollen. Positiver Aspekt: Von Bund und Land wird die Investition in unser tolles Freibad sogar mit ca. 2,3 Millionen € gefördert. Der aktuelle Baufortschritt ist „im Plan“ und wir gehen davon aus, dass wir alle zusammen am 01. Mai 2024 ein Wiedereröffnungsfest feiern können.
Zur Moltkestraße: Der Planansatz für 2024 liegt bei 510.000 € und auch bei diesem Projekt kann die Gemeinde mit Fördermitteln aus dem Landessanierungsprogramms „Moltkestraße“ in Höhe von 360.000 € rechnen. Bezüglich Baufortschritt ist auch dieses Projekt „auf Kurs“: Der zweite Bauabschnitt ist so gut wie fertig und der dritte Bauabschnitt kann bald beginnen.
Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer,
die Höhe der beiden größten investiven Einzelmaßnahmen zeigt, dass sich nach 2023 auch das Jahr 2024, aus Investitionssicht gesehen, in eher ruhigem Fahrwasser bewegen wird. Denn, saldiert mit den geplanten Zuschüssen, rechnen wir in Summe mit (nur) ca. 4.4 Millionen Mittelabflüssen.
Dies wird sich in den Jahren 2025, 2026 und 2027 aber völlig ändern. Die Verwaltung und der Gemeinderat planen schon viele Monate drei große Investitionsprojekte, die mit der Sanierung der Pestalozzihalle im Frühjahr 2025 ihren Anfang finden: Das für die Sanierung angesetzte Investitionsvolumen beträgt, über zwei Jahre verteilt, ca. 8 Millionen Euro.
Später im Jahr 2025 und mindestens bis 2027 andauernd, soll dann laut aktuellem Plan auf dem gemeindeeigenen Areal in der Neuen Mitte, auf dem das 50-jährige Jubiläum der Gemeinde (in 2022) gefeiert wurde, ein kommunaler Platz mit viel Grün und hoher Aufenthaltsqualität entstehen. Direkt übergehend in südlicher Richtung (-> Richtung Sparkassengebäude) soll ein gefälliger, zweistöckiger Holzbau mit vielen Fenstern entstehen, der ein Restaurant, einen koppelbaren Veranstaltungsraum, Co-Working Möglichkeiten und einen Open Book Space beinhaltet. Ein Highlight des neuen Gebäudes stellt die mit Bäumen bepflanzte Dachterrasse dar, die auch gastronomisch nutzbar sein wird. Zu diesem Projekt gehört ebenso noch die Umgestaltung der Karlsruher Straße (-> Stichwort: Fahrbahnbreite) zwischen den beiden Bahnhofsringzufahrten. Summa summarum beträgt der Planansatz für das Gesamtvorhaben ca. 14,5 Millionen Euro.
Und dann ist da natürlich auch das Projekt, welches das größte in der Geschichte Graben-Neudorfs wird: Getrieben durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027, muss die Erich-Kästner-Grundschule (EKS) neu, oder zumindest massiv umgebaut werden, um der Anforderung einer Ganztagsbetreuung unserer Grundschüler im Ortsteil Neudorf nachkommen zu können. Zusätzlich muss in die EKS-Planungen auch der Bau eines Kindergartens integriert werden, da sich der St. Theresia Kindergarten ebenfalls im Schulgebäude befindet. Aktuelle Überlegungen gehen in Richtung eines dreigruppigen Regel-Kindergartens mit VÖ-Möglichkeit. In diesen Zusammenhang passt die Info, dass der Gemeinderat vor wenigen Wochen einstimmig beschlossen hat, bis spätestens 2025, zu den bestehenden beiden Waldkindergartengruppen im Ortsteil Graben, noch eine dritte Gruppe im Ortsteil Neudorf zu eröffnen.
Zurück zur Schule: Die finale Entscheidung, ob Neu- oder Umbau wird in den kommenden Wochen fallen, wobei die CDU-Fraktion, aufgrund der baulichen Substanz und Gebäudeform der EKS einen Neubau favorisiert. Damit wahren wir uns die Möglichkeit, in den Genuss des (leider sehr überschaubaren) Förderbudgets des Ganztagsförderungsgesetzes des Bundes zu kommen. Bedingung dafür: Die Fertigstellung der Schule ist vor dem 31.12.2027.
Wird es ein Neubau, muss zudem über den Standort der neuen Schule entschieden werden. Hier stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, wenn die Kommune eine fünf Millionen Euro teure Container-Ersatzunterbringung umgehen will. Denn, diese Ausgabe wäre unvermeidbar, wenn man die EKS abreißt und auf dem freigewordenen Platz neu baut:
- Option 1: Es wird daher aktuell über Massen- und Raumstudien untersucht, ob es möglich ist, den neuen Gebäudekomplex auf dem aktuellen Schulhofgelände der EKS zu errichten. Dann könnte das alte Schulgebäude nach Fertigstellung des Neubaus abgerissen werden und dort der neue Schulhof entstehen. In der Erich-Kästner Halle, die unverändert bestehen bleibt, würde dann weiterhin der Sportunterricht stattfinden. Aber in diese Überlegungen müssen unserer Ansicht nach auch städtebauliche Faktoren einfließen. Denn die Frage, ob ein großes, neues Schulgebäude direkt gegenüber des mächtigen St. Josef Kindergartens (mit Platz für 9 Gruppen) „passt“, ist nicht unbedeutend. Zumal dann beide Objekte, also St. Josef und die neue EKS, vermutlich über die Fröbelstraße, eine Sackgasse, angefahren werden müssten.
- Die zweite Option ist, die neue EKS mit Halle und Kindergarten auf dem Festplatz zu bauen. Schaut man auf die wenigen Male, die der Festplatz im Jahresverlauf genutzt wird, erscheint der gesamten CDU-Fraktion diese Überlegung als eine erlaubte. Diese Option, hätte den Vorteil, dass man städtebaulich nicht limitiert wäre. Und auf dem Gelände der heutigen Schule würden sich ganz neue Möglichkeiten ergeben, gerade im Hinblick auf das oben andiskutierte Fehlen eines „Ortes der Begegnung“ im Ortsteil Neudorf. Darum legen wir auch großen Wert darauf, dass in der mittelfristigen Finanzplanung eine Million Euro für eine derartige Umgestaltung in den kommenden Jahren angesetzt ist.
Letztendlich werden die Entscheidungen zur EKS mit die schwierigsten des Jahres 2024 werden, da viele Faktoren berücksichtigt werden müssen – einer der Faktoren sind bei Baumaßnahmen der öffentlichen Hand natürlich auch die Kosten. Aktuell eingestellt sind in der mittelfristigen Finanzplanung von 2025 bis 2028 ca. 23 Millionen € (darin bereits enthalten ca. 5 Millionen € Zuschüsse) für die Schule, Halle und den Kindergarten.
Während das Großprojekt „Sanierung Pestalozzihalle“ definitiv in 2025 beginnen wird, sind bei den Vorhaben „Platz und Gebäude in der Neuen Mitte“ und „EKS plus“ noch keine Bauentscheidungen getroffen. Würde die Gemeinde jedoch alle drei Projekte ab 2025 innerhalb der darauffolgenden drei Jahre mit den angesetzten Planzahlen realisieren, reichen unsere liquiden Mittel bei weitem nicht aus. Eine Darlehensaufnahme in den Jahren 2026 und 2027, von in Summe über 20 Millionen €, ist dann notwendig und den Planzahlen zu Grunde gelegt.
Eine wirtschaftlich starke Gemeinde wie Graben-Neudorf wird in der Lage sein diese Darlehenshöhe zu bedienen und zu tilgen. Dennoch erachten wir es als erforderlich, dass wir bereits vor der Sommerpause, also im Juli 2024, noch einmal zusammen mit dem Rechnungsamt schauen, wie sich unsere Finanzen und die Konjunktur bis dahin entwickelt haben oder ob sogar eventuell weitere Investitionen erforderlich werden, die wir heute noch gar nicht kennen. Und gegebenenfalls müsste dann natürlich auch an den Planzahlen ab 2025 nachgesteuert werden – dies ist bei den letzten beiden Großprojekten noch gut möglich.
Und nun kommen wir an die Stelle der Haushaltsrede, an der wir uns bedanken möchten:
- Bei allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich ehrenamtlich in unseren Vereinen, Kirchen und Parteien Woche für Woche engagieren und somit zu Vielfalt, Lebensfreude und Zugehörigkeitsgefühl in Graben-Neudorf beitragen. Das macht aus Graben-Neudorf eine lebens- und liebenswerte Gemeinde.
- Bei allen die sich auf irgendeine Art und Weise für die Geflüchteten in Graben-Neudorf meist ehrenamtlich einsetzen. Sie unterstützen damit die Herangehensweise der Kommune bezüglich Unterkunft und Integration auf unverzichtbare Weise. So ist es zum Beispiel gelungen die ca. 350 Geflüchteten (davon kommen knapp 200 Personen aus der Ukraine), die aktuell in unserer Gemeinde leben, zu gut 90 % dezentral, also nicht in anonymen Sammelunterkünften oder Containern unterzubringen. Das Ordnungsamt, sowie der Bauhof unterstützen diese wichtigen Integrationsbemühungen von kommunaler Seite vorbildhaft. Und nicht zuletzt freuen wir uns in diesem Zusammenhang auch sehr darüber, dass es einige Graben-Neudorfer Firmen und Unternehmen gibt, die Geflüchteten einen Arbeitsplatz bieten oder die Chance geben, eine Ausbildung zu absolvieren.
- Bei den Mitgliedern und Aktiven unserer örtlichen Hilfsorganisationen: Mit der Freiwilligen Feuerwehr und dem Deutschen Roten Kreuz haben wir zwei Organisationen, die ihre Einsatzbereitschaft und ihre Leistungsfähigkeit immer wieder, auch gerade in einer außergewöhnlich guten Zusammenarbeit, unter Beweis stellen.
- Und last not least, bei allen Gemeindeangestellten und Bürgermeister Eheim, die letztendlich die Gemeinde Graben-Neudorf am Laufen halten. Liebe anwesenden Mitglieder der Verwaltung, gebt den Dank der CDU-Fraktion bitte an die Kolleginnen und Kollegen weiter.
Unsere Fraktion wird unter Beachtung der oben ausgeführten Erläuterungen den vorgelegten Haushalt der Gemeinde Graben-Neudorf für das Haushaltsjahr 2024 einstimmig annehmen.
Graben-Neudorf, im Februar 2024,
für die CDU-Gemeinderatsfraktion, Jörg Hartmann